Kaum blühen draußen die ersten Gräser und Bäume, triefen auch schon die ersten Nasen und tränen viele Augen. Fast jeder fünfte Österreicher leidet an Heuschnupfen. Zum Glück beschränken sich diese Allergieausbrüche auf bestimmte Zeiten und können durch Medikamente gelindert werden. 

Was aber, wenn die Allergie nicht durch Pollen ausgelöst, sondern berufsbedingt ist? Wenn es bestimmte Arbeitsstoffe sind, die allergische Reaktionen bei betroffenen Mitarbeitern auslösen? Hört sich nach Einzelfall an? Tatsächlich liegen Allergien bei den berufsbedingten Erkrankungen weit vorn.

Was ist eine berufsbedingte Allergie?

Durch den häufigen, berufsbedingten Kontakt mit bestimmten Substanzen entwickeln Betroffene eine Sensibilisierung, die zur Allergie werden kann. Symptome können dann z.B. Hautausschläge oder Atemwegsbeschwerden sein. Vielleicht haben Sie schon mal vom Bäckerasthma oder dem Friseurekzem gehört? Wie diese Bezeichnungen schon vermuten lassen: Es gibt Berufsgruppen, die besonders Allergie-gefährdet sind. Neben den Bäckern und Friseuren sind das u.a. Mitarbeiter der Holz- und Metallverarbeitung, der Landwirtschaft, des Gesundheitsdienstes (Atemwegsallergien) und Beschäftigte in Pflegeberufen, Bauberufen und Reinigungskräfte (Hautallergien).

Welche Rolle spielt der Arbeits- und Gesundheitsschutz bei berufsbedingten Allergien?

Wie werden Allergiker die Symptome wieder los? Der allerbeste Schutz ist, den Kontakt zum auslösenden Stoff zu vermeiden: sei es durch das Tragen von Schutzhandschuhen, Atemmasken oder dem Wechsel des Arbeitsbereiches. Am besten ist es aber, wenn sich eine Allergie bei den gefährdeten Personen erst gar nicht entwickelt. Das Stichwort hier: Prävention!

Wichtig in diesem Zusammenhang ist vor allem, dass der Unternehmer dem Thema den nötigen Raum in der Gefährdungsbeurteilung gibt und vorbeugende Schutzmaßnahmen trifft. Möglichkeiten wären z.B.

  • Einsatz von Ersatzstoffen für bekannte Allergie-Erreger
  • Minimierung der Zeit, die einzelne Mitarbeiter mit dem Stoff in Berührung kommen
  • Einführung von Belüftungssystemen

und vieles mehr.

Vieles können Mitarbeiter auch von sich aus tun, z.B.

  • die Haut durch geeignete Cremes schonen
  • auf parfümierte Seifen verzichten und
  • Schutzkleidung tragen.

Wie schützen Sie betroffene Mitarbeiter als Betriebsrat?

Nutzen Sie Ihre Mitbestimmungsrechte bei der Gefährdungsbeurteilung und den damit verbundenen Schutzmaßnahmen! Als Betriebsrat sind Sie oft erster Ansprechpartner für die Belegschaft. Nehmen Sie Kollegen, die über allergische Symptome klagen, ernst und prüfen Sie, ob die aktuelle Gefährdungsbeurteilung bereits Schutzmaßnahmen vorsieht oder Lücken aufweist. Verweisen Sie betroffene Mitarbeiter außerdem an den Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese können weitere Schritte einleiten und den Kollegen helfen.

In diesem Sinne: Kommen Sie gut durch die Heuschnupfenzeit! Und: Gesundheit!

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