Urlaub in Österreich! Endlich wieder frische Bergluft schnuppern und auf Kaiserschmarrn und Almdudler freuen dürfen. Hier ein paar wichtige Infos

Urlaub scheint aktuell das Thema Nummer eins zu sein. Das ist auch kein Wunder. Denn viele sind der Corona-Pandemie mehr als überdrüssig und die aktuellen Lockerungen aufgrund niedriger Inzidenzen vielerorts machen Hoffnung auf Normalität. Passend dazu hat Österreich Lockerungen für Touristen ab 19. Mai angekündigt. Allerdings müssen einige Regeln beachtet werden.

Viele Menschen würden aktuell wahrscheinlich so ziemlich jedes Angebot für Urlaub annehmen. Die Ankündigung von Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz klingt deshalb wie Musik in ihren Ohren und die Koffer sind schon halb gepackt.

Denn nach fast siebenmonatigem Lockdown verspricht Österreich erste Lockerungen. So dürfen Gastronomie, Übernachtungsmöglichkeiten sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen wieder öffnen. Auch für Touristen soll dann die Einreise wieder möglich sein – allerdings nur mit einem grünen Pass.

Was hat es mit dem grünen Pass auf sich? Das digitale Dokument ist kurz gesagt, nichts anderes als ein QR-Code, den man auf dem Handy hinterlegt. Dort können alle nötigen Informationen wie Corona-Impfung, negative Testnachweise oder der Status, ob jemand als genesen gilt, hinterlegt werden.

Nach aktuellem Stand soll der grüne Pass in der gesamten EU im Juni ausgerollt werden. Doch während man in Brüssel noch an dem QR-Code in Sachen Datenschutz und Sicherheit arbeitet, ist Österreich vorgeprescht. Hier will man nicht auf die EU warten, sondern den digitalen Zutrittspass pünktlich zu Pfingsten einführen.

Nur Menschen, die gegen Corona geimpft, genesen oder getestet sind, erhalten laut Kurz den grünen Pass. Damit haben sie dann Zugang zu Gastro, Tourismus oder Sport, erklärte der österreichische Kanzler bei einer Pressekonferenz zu den geplanten Lockerungen ab 19. Mai.

Aber zum Öffnungstermin kommende Woche steht auch in Österreich der grüne Pass noch nicht bereit. Bis es so weit sein wird, müssen die bisherigen Nachweise wie ein negativer PCR-Test, der maximal drei Tage alt ist, ein Impfausweis oder bei Genesenen ein Antikörpertest, ausreichen. Anfang Juni soll es dann aber soweit sein und der „digitale Nachweis soll zum Einsatz kommen, um die fortlaufenden Öffnungsschritte zu unterstützen“, heißt es auf der Seite des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus in Österreich.

Die aktuellen Regeln im Überblick

Soweit so gut. Aber was ist für diejenigen, die im Besitz des grünen Eintritttickets sind überhaupt möglich? Die aktuellen Regeln im Überblick:

  • Zutritt zu Restaurants, Cafés, Hotels sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen erhalten nur geimpfte, genesene oder getestete Menschen, die das entsprechend nachweisen können.
  • Bei Beherbergungsangeboten ohne Gastronomie oder Wellness reicht ein Test für den gesamten Aufenthalt, ansonsten müssen Gäste alle zwei Tage einen Antigen-Test machen. Das gilt auch für Personen, die nicht gegen Corona geimpft oder genesen sind
  • Bei allen touristischen Angeboten sind weiterhin Abstandsregeln, Gästeregistrierung und das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht.
  • Die Gastronomie wird sowohl im Innen- als auch im Außenbereich öffnen. Im Innenraum sind allerdings maximal vier Personen an einem Tisch mit sechs weiteren Kindern erlaubt. Im Außenbereich sind es zehn Erwachsene und zehn Kinder.
  • Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen fallen ab sofort weg

Und eine weitere Lockerung, die ab dem 19. Mai in Österreich umgesetzt wird, dürfte viele Touristen interessieren. So entfällt für Urlauber, die aus Ländern mit niedrigen Infektionszahlen kommen, die Quarantänepflicht. Das gilt auch für Deutschland. Nur wer aus einem Hochrisikogebiet kommt, muss für zehn Tage in die Selbstisolation. Verkürzt werden kann diese nur mit einem negativen PCR-Test.

Anders sieht es aber für deutsche Touristen aus, die ihren Urlaub in Österreich verbracht haben und dann nach Deutschland zurückkehren. Nach aktuellem Stand (11. Mai) zählt laut RKI Österreich noch als Risikogebiet, was eine häusliche Quarantäne erfordert. Außerdem muss eine digitale Einreiseanmeldung ausgefüllt sowie ein Test auf Corona gemacht werden.

Davon ausgenommen sind allerdings seit dem 9. Mai geimpfte und genesene Personen. Für sie besteht bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet keine Quarantänepflicht mehr, heißt es in den aktuellen Informationen des Auswärtigen Amtes. Die Regeln können sich jedoch aufgrund der unstetigen Infektionslage kurzfristig ändern, weshalb es für Touristen stets ratsam ist, sich vor ihrem Urlaub über die aktuellen Bestimmungen vor Ort sowie über die Regeln bei der Heimreise zu informieren.

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