barrierfreies Badezimmer
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Bei der Planung von Neubauten ist es sinnvoll, die Vorgaben für barrierefreies Wohnen zu berücksichtigen. Bei Umbauten ist es schwieriger, da hier unter anderem häufig die Belange des Denkmalschutzes tangiert werden. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie bei der Planung und Umsetzung für barrierefreies Wohnen achten sollten.

Um barrierefreies Wohnen zu ermöglichen, sollten alle Wohnungstüren eine Mindestbreite von 90 Zentimetern haben. Wo Türen innerhalb der Wohnung nicht notwendig sind, verzichtet man besser darauf. Auch Stufen oder hohe Schwellen in der Wohnung sind kontraproduktiv für barrierefreies Wohnen. Schalter und Steckdosen benötigen eine Entfernung zu Raumecken von mindestens 50 Zentimetern und sollten aus sitzender Position für Rollstuhlfahrer erreichbar sein.

Die unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben zum barrierefreien Wohnen finden Sie in den gesetzlich vorgeschriebenen Bauverordnungen. Bitte achten Sie darauf das Teile diese Verordnungen in einigen Bundesländern abweichen können. Auskunft erhalten Sie beim zuständigen Bauamt Ihrer Gemeinde.

Mögliche Mehrkosten

Bei großzügigen Nutzflächen sind kaum größere Mehrkosten zu befürchten, wenn barrierefreies Wohnen in die Tat umgesetzt wird. Bei kleineren und engen Wohnungen sieht das zum Teil etwas anders aus. Eine höhere Belastung erfordern zum Beispiel:

  • Umbauten in Bad und WC (ebenerdige Dusche, Abstand der Sanitärobjekte mindestens 20 Zentimeter voneinander und von der Wand, größeres und höheres WC, Haltegriffe)
  • Einbau eines Lifts und Rampen sowie Parkplätze für Rollstuhlfahrer
  • Eventuell größere Balkone

Mit geringem Kostenaufwand lassen sich niedrigere Fenstergriffe, Handläufe und Freiflächen vor Türen umsetzen. Auch diese Dinge sind wichtig für barrierefreies Wohnen. Wer schon beim Bauen auf barrierefreies Wohnen achtet, muss folgendes einplanen:

  • Niedrige Bedienhöhen für Schalter und Steckdosen
  • WC und Waschbecken niedriger montieren
  • Möglichst viel Bewegungsspielraum einplanen
  • Armaturen als Einhandmischer

Schränke und Arbeitsplatten sollten möglichst mit einem Rollstuhl unterfahrbar sein. Das gilt übrigens auch für den Waschtisch im Badezimmer. Scharfe Ecken und Kanten an Möbeln können zum Beispiel für Sehbehinderte zum Problem werden.

Bildquelle © Prasit Rodphan | 123rf.com